AGB

Allgemeine Geschäftbedingungen für die Nutzung der Dienste der Webseite QR-Erinnerung für Privatpersonen

Die AGB betreffen sowohl die Direktnutzung dieser Domain, die Nutzung aller Subdomains als auch die Nutzung über andere Websites (Links).
Durch Anklicken der Schaltfläche „Ich habe die AGB gelesen und stimme diesen zu“, akzeptieren Sie die nachfolgenden AGB der QR-Erinnerung.de - Inhaber Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben über die Website QR-Erinnerung. Sie schließen damit mit dieser einen Vertrag über die Nutzung der QR-Erinnerung-Website ab.

§ 1 Leistungsbeschreibung

(1) QR-Erinnerung bietet Ihnen mit seinen Diensten die Möglichkeit der Präsentation von Informationen über verstorbene Angehörige und die Abrufung dieser Informationen mittels mobiler Endgeräte und einem QR-Code an. Natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften können Leistungspakete zum Betreiben einer Erinnerungswebseite käuflich erwerben.

(2) QR-Erinnerung hat das Recht, Ihre Pakete und Inhalte technisch so zu bearbeiten, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen von QR-Erinnerung oder Dritten dargestellt werden können.

(3) Der von QR-Erinnerung zur Verfügung gestellte Serverspeicherplatz ist, wenn nicht anders gekauft, auf 1 Jahr befristet. Nach Ablauf der Mietzeit kann die Gedenkseite wieder für ein, drei oder fünf Jahre verlängert werden. Nach Beendigung des Vertrages werden alle Daten unwiderbringlich vom Webserver gelöscht.

§ 2 Grundlagen

(1) Alle von QR-Erinnerung zur Verfügung gestellten Nutzungsrechte sind abhängig von der Serververfügbarkeit. Es können technische Störungen (z.B. Wartungsarbeiten, Stromausfall des Versorgungsbetriebes) auftreten. Für diese übernimmt QR-Erinnerung – außer bei Vorsatz – keine Haftung oder Gewährleistung. QR-Erinnerung berücksichtigt jedoch Ihre Interessen in einem vertretbaren Umfang. Das Gleiche gilt bei zeitweiligen Verfügbarkeitsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit oder Verbesserung. Ein Anspruch auf Gutschriften von Gebühren besteht nicht.

§ 3 Vertragspartner

(1) Vertragspartner sind Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben (haftungsbeschränkt - im Folgenden QR-Erinnerung genannt), Heinrichstr. 71, 06449 Aschersleben (Amtsgericht Aschersleben) und der Kunde.

§ 4 Vertragsgegenstand

(1) Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus den in den Leistungsbeschreibungen und Preislisten getroffenen Regelungen.

(2) Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch QR-Erinnerung zustande.

(3) Für die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und QR-Erinnerung sind einzig und allein der geschlossene Vertrag sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Rechtlich unverbindlich sind mündliche Zusagen des Betreibers vor Vertragsabschluss. Mündliche Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern müssen durch den schriftlichen Vertrag bzw. die schriftliche Bestellung über das Internet in der vorgegebenen Bestellmaske ersetzt werden, wenn sich nicht ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie als verbindlich fort gelten. Ebenfalls der schriftlichen Bestätigung bedürfen Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen (hierzu gehören auch diese Geschäftsbedingungen), ansonsten sind diese nicht gültig. Die Mitarbeiter von QR-Erinnerung haben, mit Ausnahme von Geschäftsführern und Prokuristen, nicht das Recht, hiervon abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen. Um die Schriftform zu wahren, genügt die Übermittlung per Post, Telefax oder Email. Andere Telekommunikationswege sind ungenügend.

(4) Erfolgt eine Bestellung auf Rechnung Dritter, so gelten Sie und der Rechnungsempfänger zusammen als Auftraggeber, unabhängig davon, ob in eigenem oder fremden Namen bestellt wurde. Wird nach bereits erfolgter Fakturierung der Rechnungsempfänger auf Ihren Wunsch auf einen anderen Rechnungsempfänger geändert, so hat dies den stillschweigenden Schuldbeitritt des neuen Rechnungsempfängers zur Folge. Sie versichern mit einer solchen Auftragserteilung stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die geschlossenen Verträge laufen automatisch nach Beendigung der Laufzeit aus, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen vor Auslaufen der Laufzeit der Vertrag per Mail durch den Kunden durch Zubuchung weitererer Mietzeit verlängert wird.

(2) Das Recht der Vertragspartner, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist für QR-Erinnerung insbesondere in den Fällen gegeben, in denen der Nutzer die ihm nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen obliegenden Pflichten erheblich verletzt.

(3) Die Kündigung kann schriftlich per Brief oder Email erfolgen. 4. Kündigt QR-Erinnerung den Vertrag vorzeitig aus einem vom Nutzer zu vertretenden wichtigen Grund, ist QR-Erinnerung nicht verpflichtet die jeweilige Gebühr zurückzubezahlen.

§ 6 Preise

(1) Die auf www.QR-Erinnerung.de genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie die Versandkosten für Deutschland und Österreich.

§ 7 Auftragsausführung / Vollendung

(1) QR-Erinnerung führt alle Aufträge auf der Grundlage der von Ihnen angelieferten bzw. übertragenen Daten aus, wenn nicht schriftlich (per Fax oder Email) eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen von Ihnen entsprechend den in den Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten angeliefert werden. Für andere Dateiformate kann QR-Erinnerung eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde von QR-Erinnerung vorher schriftlich genehmigt. Für die Richtigkeit der Daten haften Sie in vollem Umfang. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht von QR-Erinnerung zu verantworten sind.

(2) Von Seiten von QR-Erinnerung besteht bezüglich Zulieferungen aller Art durch Sie oder einem von Ihnen eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflicht. Die Daten werden von QR-Erinnerung allerdings auf diskriminierende sitten- oder rechtswidrige Inhalte hin überprüft. Solche Dateninhalte werden abgelehnt. Eine solche Ablehnung beendet nicht das Vertragsverhältnis. Hiervon ausgenommen sind offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Sie sind verpflichtet, vor der Datenübertragung Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. QR-Erinnerung hat das Recht, zwecks Datensicherung lokal Kopien anzufertigen.

(3) Erst nach Zahlungseingang beginnt QR-Erinnerung die gelieferten Daten zu bearbeiten und die Seite zu erstellen.

§ 8 Gefahrenübergang – Versand

(1) Sobald der von QR-Erinnerung versandfertige Liefergegenstand an die den Transport übernehmende Unternehmen (Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Dritte) übergeben wurde oder aufgrund der Versendung das Werk von QR-Erinnerung verlassen hat, geht die Gefahr auf Sie über. Maßgeblich hierfür ist der Beginn des Ladevorgangs. Diese Regelung hat auch dann noch Gültigkeit, wenn Teillieferungen erfolgen oder QR-Erinnerung noch andere Leistungen übernommen hat. Äußern Sie den Wunsch, dass der Versand oder die Übergabe verzögert wird oder verzögert sich der Versand durch einen Umstand, dessen Ursache bei Ihnen liegt, geht die Gefahr auf Sie über, sobald Ihre Ware versandbereit ist.

(2) Der Geschäftssitz des Betreibers von QR-Erinnerung ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, sofern nichts anderes bestimmt ist.

(3) Die Lieferung erfolgt an die von Ihnen angegebene Lieferadresse. Bezüglich einer abweichenden Vereinbarung ist die schriftliche Zustimmung von QR-Erinnerung erforderlich.

(4) Liegen bei einer Sendung äußerliche Beschädigungen vor, so dürfen Sie diese nur annehmen, wenn der Schaden seitens des Frachtführers/Spediteurs festgestellt wurde. Unterbleibt diese Feststellung, so werden alle Schadensersatzansprüche hieraus gegenüber dem Betreiber unwirksam.

§ 9 Rechte des Kunden bei Mängeln / Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist ist auf zwei Jahre festgelegt. Ausnahme sind Verträge mit einer Laufzeit von 1 Jahr. Hier endet die Gewährleistungsfrist mit Ablauf des Vertrages. Sie beginnt mit der Lieferung oder bei Abnahme, soweit eine solche erforderlich ist.

(2) Nach Ablieferung an Sie oder den von Ihnen bestimmten Dritten, sind die gelieferten Gegenstände umgehend und sorgfältig zu untersuchen. Erhält QR-Erinnerung innerhalb von sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes keine Mängelrüge über die offensichtlichen Mängel oder andere Mängel, die bei der unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung zu erkennen waren, so gelten diese als genehmigt. Mängel, die bei dieser sorgfältigen Untersuchung nicht zu erkennen waren, müssen ebenfalls innerhalb von sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für Sie bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne weitere nähere Untersuchung zu erkennen war, als Mängelrüge an QR-Erinnerung gemeldet werden. Mängelrügen sind immer in schriftlicher Form (auch per Email oder Fax) zu verfassen. Verlangt QR-Erinnerung eine Rücksendung der beanstandeten Ware, so ist diese frachtfrei zurückzusenden. Ware, die unfrei zurück geschickt wird, wird nicht angenommen. Ist die Mängelrüge berechtigt, kommt QR-Erinnerung für die Kosten der günstigsten Versandart auf, sofern sich der Liefergegenstand an dem Ort seines bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. Befindet er sich an einem anderen Ort und erhöhen sich dadurch die Kosten, so kommt QR-Erinnerung hierfür nicht auf. Die Untersuchungspflicht besteht auch bei den zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnissen. Mit der Freigabe geht die Gefahr möglicher Fehler auf Sie über, sofern die Fehler nicht erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind oder erst hier erkannt werden konnten und von QR-Erinnerung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Regelung gilt ebenfalls für alle sonstigen Freigabeerklärungen von Ihnen.

(3) Kann QR-Erinnerung aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen Mängel an den Produkten/Teilen anderer Hersteller nicht beseitigen, so kann QR-Erinnerung wahlweise seine Gewährleistungsansprüche gegen Hersteller und Lieferanten für Rechnungen für Sie geltend machen oder diese an Sie abtreten.

(4) QR-Erinnerung haftet nicht, wenn Sie ohne Zustimmung von QR-Erinnerung eine Veränderung am Liefergegenstand durchführen oder durch Dritte vornehmen lassen und die Mängelbeseitigung dadurch unzumutbar erschwert oder sogar unmöglich wird. Sie haben hierbei allein für die Mehrkosten aufzukommen, die bei einer Mängelbeseitigung anfallen.

§ 10 Zahlungsbedingungen

(1) Als einzigste Zahlungsmöglichkeit gilt Vorauskasse, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und QR-Erinnerung getroffen wurde.

(2) Verweigern Sie die Annahme der Ware unberechtigterweise, so hat QR-Erinnerung das Recht, eine Schadensersatzpauschale von 20,00 € (netto) zu erheben. Diese Summe beinhaltet laut §249 Abs. 2 des BGB keine Umsatzsteuer. Weisen Sie einen geringeren Schaden nach, wird dieser zu Grunde gelegt. Ebenso hat QR-Erinnerung die Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann als Grundlage für den Schadensersatz gilt. Unabhängig von der Schadensersatzpauschale wird der geschuldete Betrag in Rechnung gestellt.

(3) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine schriftliche Vereinbarung über andere Zahlungsbedingungen.

§ 11 Versandkosten

(1) Der Versand innerhalb Deutschlands erfolgt, sofern nicht anders angegeben, versandkostenfrei, für die Lieferung außerhalb Deutschlands werden die Versandkosten individuell vereinbart.

§ 12 Vertragsübernahme durch Dritte

(1) Der Betreiber von QR-Erinnerung ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.

§ 13 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

(1) Werden durch die Ausführung des Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen) verletzt, so haften hierfür ausschließlich Sie. Mit Ihrem Auftrag erklären Sie, dass Sie im Besitz der Veröffentlichungssrechte der eingereichten Unterlagen sind. Bei einer diesbezüglichen Rechtsverletzung stellen Sie QR-Erinnerung von allen Ansprüchen Dritter frei.

§ 14a Neue Widerrufsbelehrung ab dem 13.06.2014, 0 Uhr

Wenn Sie QR-Erinnerung als Verbraucher nutzen gilt für Sie das folgende Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht

(1) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

(2) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

(3) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

QR-Erinnerung.de - Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben
Heinrichstr. 71
06449 Aschersleben

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

(4) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

(1) Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

(2) Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Sie mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download etc.).

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 15 Nutzerpflichten

(1) Die Nutzer sind verpflichtet, - keine rechtswidrigen oder die Rechte Dritter verletzende Inhalte zu veröffentlichen. - keine Inhalte einzustellen, die das geistige Eigentum anderer, das Urheber-, Marken-, oder sonstige Schutzrechte verletzen. Der Nutzer hat die erforderlichen Überprüfungen der Zulässigkeit vorzunehmen. - erlangte Informationen ausschließlich für private Zwecke zu benutzen, - E-Mails und andere Nachrichten zur Wahrung des Brief- und Telekommunikationsgeheimnisses vertraulich zu behandeln und diese nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung des Absenders Dritten zugänglich zu machen. - niemanden mit Kommunikationsversuchen zu belästigen. - ausschließlich der Wahrheit entsprechende Angaben in seinem Profil zu machen, - nicht die gleiche Anfrage an mehrere Nutzer gleichzeitig zu versenden (z.B. Spam-E-Mails oder Junk E-Mails) - E-Mails an Nutzer zu keinem anderen Zweck als der persönlichen Kommunikation zu versenden, auch nicht zum Anpreisen oder Anbieten von Waren oder Dienstleistungen an andere Nutzer - Keine Handlungen vorzunehmen, die die Funktionalität der Plattform beeinträchtigen können. Desweiteren ist der Nutzer verpflichtet, QR-Erinnerung von sämtlichen Ansprüchen freizustellen (einschließlich Schadenersatzansprüche), die andere Nutzer oder sonstigen Dritten gegen QR-Erinnerung aufgrund von durch den Nutzer vorgenommenen Handlungen geltend machen.

§ 16 Haftung

(1) QR-Erinnerung haftet nicht für - die von Nutzern eingegebenen Informationen - von Nutzern getätigten Aussagen - die unbefugte Kenntniserlangung von persönlichen Nutzerdaten durch Dritte - Angaben und Informationen, welche der Nutzer selbst Dritten zugänglich gemacht hat und diese von diesem missbraucht werden

(2) QR-Erinnerung haftet nicht für etwaige Pflichtverletzungen der Nutzer im Rahmen des aufgrund der Vermittlung zustande gekommenen Dienstleistungsvertrages, es sei denn, der Schaden beruht auf einer Pflichtverletzung von QR-Erinnerung. In diesem Fall ist die Haftung bei einfacher und grober Fahrlässigkeit auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 17 Gerichtsstand

(1) Handelt es sich bei Ihnen um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Aschersleben ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten.

§ 18 Änderung der AGB

(1) QR-Erinnerung behält sich vor, die AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern oder zu erweitern. QR-Erinnerung wird Ihnen diese Änderungen spätestens eine Woche vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail bekannt geben. Widersprechen Sie der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen.

§ 19 Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben alle weiteren Punkte hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für etwaige Regelungslücken.

Aschersleben, 17.05.2019